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Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine
Eine persönliche Ausgabe ist nur donnerstags von 9.00-14.00 Uhr und ausschließlich mit Barzahlung möglich.
Für das Fischen in den bremischen Hafengebieten Bremen ist eine Erlaubnis der Port Authority Bremen | Hansestadt Bremisches Hafenamt erforderlich. Voraussetzung für den Erwerb dieser Erlaubnis ist der Besitz eines bundesweit gültigen Fischereischeines (blau) oder des Fischereischeines nach dem Bremer Stockangelrecht für Bremer Bürger (rosa).
Diese Erlaubnis kann auch an andere Personen, die den Fischereischein des Verhinderten dabei haben, ausgestellt werden. Kopien sind nicht zulässig. Nur Barzahlung möglich.
Die Gebühr beträgt zur Zeit:
Jahreserlaubnis (Kalenderjahr)
25,00 €
Ausgabe der Fischereierlaubnisscheine ab 04.01.2010
Für das Fischen in den bremischen Hafengebieten Bremerhaven ist eine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzung für den Erwerb dieser Erlaubnis ist der Besitz eines bundesweit gültigen Fischereischeines.
Bürgerbüro Mitte
Hanse-Carrè, Bgm.-Smidt-Str. 10
27576 Bremerhaven