Das Hafen-Amt von der Stadt Bremen heißt:
Hanse-Stadt Bremisches Hafen-Amt.
Das Hafen-Amt hat viele wichtige Aufgaben.
Niemand anders als das Hafen-Amt
darf die Aufgaben machen.
Deshalb heißen die Aufgaben: hoheitliche Aufgaben.
Hier können Sie mehr lesen
über die Aufgaben vom Bremer Hafen-Amt
Wir verwalten Häfen in Bremen und Bremerhaven.
Dafür haben wir die Hafen-Behörden.
Die Hafen-Behörden haben 2 Bereiche:
Hafen-Betriebs-Dienst und Hafen-Sicherheit.
Der Hafen-Betriebs-Dienst weiß alles über Schiffe.
Er weiß auch,
wie Schiffe funktionieren.
Er lenkt die Schiffe im Hafen so,
dass es keinen Unfall gibt.
Die Schiffe haben eine Ladung.
Zum Beispiel:
Autos oder Obst aus anderen Ländern.
Im Hafen kommen die Schiffe an
und bringen eine Ladung mit.
Oder die Schiffe bekommen im Hafen eine Ladung
und fahren mit der Ladung weg.
Manchmal ist die Ladung gefährlich.
Die Hafen-Sicherheit schaut sich die Ladung an.
Sie passt auf,
dass mit der Ladung kein Unfall passiert.
Sie passt auch auf,
dass das Wasser im Hafen sauber bleibt.
Das nennt man: Umwelt-Schutz.
Wir passen auf,
dass im Hafen kein Verbrechen passiert.
Das nennt man auch: Gefahren-Abwehr.
Dazu überlegen wir,
wie man den Hafen sicher machen kann.
Dann prüfen wir immer wieder,
ob der Hafen sicher ist.
Damit es im Hafen kein Verbrechen gibt,
gibt es Regeln für die Sicherheit im Hafen.
Die Regeln heißen: ISPS-Code.
In den Regeln steht,
wie der Hafen sein muss,
damit er sicher ist.
In den Regeln steht auch,
wo man im Hafen besonders gut aufpassen muss.
Wir machen den Hafen so,
wie es in den Regeln steht.
Wir schauen überall genau hin
und passen auf, dass es kein Verbrechen gibt.
Vielleicht gibt es doch einmal ein Verbrechen.
Dann haben wir einen Plan.
Im Plan steht, was wir bei Verbrechen tun müssen.
Der Plan ist für den ganzen Hafen.
Im Hafen gibt es Boote
mit starkem Motor.
Die Schiffe heißen: Schlepper.
Die Boote können
große Schiffe mit viel Ladung ziehen.
Sie ziehen die großen Schiffe in den Hafen
und wieder aus dem Hafen raus.
Wir prüfen, welche Firmen im Hafen
die Boote fahren dürfen.
Im Hafen kann man Fische fangen.
Aber:
Dafür braucht man eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt:
Fischerei-Erlaubnis-Schein.
Wir prüfen,
wer eine Erlaubnis bekommen kann.
Wenn Sie eine Erlaubnis wollen,
brauchen Sie einen Fischerei-Schein.
Der Fischerei-Schein kann für Bremen sein
oder für ganz Deutschland.
Wenn Sie einen Fischerei-Schein haben,
können Sie im Hafen-Amt eine Erlaubnis bekommen.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Neben dem Logo steht ein Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Amtsleitung, Hafenkapitän.
Der Bereich gehört zu: Wir über uns.
Das sieht dann so aus:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.