Hafensicherheit Bremen
Sachgebietsleiter
Hafensicherheit
Überseetor 20
28217 Bremen
Gefahrgut-Email:
Gefahrgut-Bremen@hbh.bremen.de
Aufgabenbereich
Schwerpunkte der Aufgaben sind Gefahrgutinspektion und Hafeninspektion / mariner Umweltschutz.
Gefahrgutinspektion
In den Bremischen Häfen ist die Hafenbehörde zuständige Behörde für die Überwachung von gefährlichen Gütern bei Umschlag, Durchfuhr und vorübergehendem Verbleib im Hafengebiet im Rahmen der anwendbaren Vorschriften (u.a. Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung See, Bremisches Hafenbetriebsgesetz, Bremische Hafenordnung, Atomgesetz, Sprengstoffgesetz). Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Genehmigung von Bereitstellungsplätzen für gefährlichen Güter
- Kontrolle von Versandstücken und Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern auf Einhaltung der Vorschriften
- Kontrolle von Containern gemäß Übereinkommen für sichere Container (CSC)
- Ggf. Untersagung der Weiterbeförderung von Versandstücken und Beförderungseinheiten, die nicht den Vorschriften entsprechen
- Genehmigung von Feuerarbeiten
- Beratung von Ladungsbeteiligten hinsichtlich Anwendung und Auslegung der Gefahrgutvorschriften
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Zusätzlich ist die Hafenbehörde zuständige Kontrollbehörde für den Vollzug der Gefahrgutbeauftragtenverordnung im Stadtgebiet Bremen und im Hansestadt Bremischen Überseehafengebiet Bremerhaven.
Hafeninspektion / mariner Umweltschutz
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Umschlagsarbeiten
- Überwachung des sicheren Zugangs zu Schiffen
- Überwachung der Einhaltung des Rauchverbots bzw. des Gebrauchs offenen Feuers
- Überwachung von Bebunkerungen
- Überwachung der Schiffsabfallentsorgung